Der Landesbeirat wurde durch das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) gegründet und arbeitet eng mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Frau Christine Braunert-Rümenapf, sowie mit der Berliner Verwaltung und Politik zusammen. Ziel des Landesbeirats ist es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des Lebens zu fördern. Mehr Informationen dazu gibt es auf der offiziellen Seite des Landesbeirats.
Struktur und Aufgaben
Der Landesbeirat besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, die aus Selbstvertretungsorganisationen berufen werden, sowie weiteren nicht stimmberechtigten Mitgliedern, darunter auch die Landesbeauftragte. Die stimmberechtigten Mitglieder vertreten die Interessen ihrer Organisationen und können Entscheidungen des Gremiums nach außen tragen. Sie sind außerdem verbandsklageberechtigt, was bedeutet, dass sie bei Diskriminierungen oder Verstößen gegen Barrierefreiheit rechtlich aktiv werden können.
Zu den Aufgaben des Landesbeirats gehört:
- Beratung der Senatsverwaltungen und der Landesbeauftragten in allen Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
- Mitwirkung an Gesetzes- und Verordnungsentwürfen durch Stellungnahmen und Kommentare.
- Entsendung in Arbeitsgruppen und Gremien der Verwaltung, um die Sicht der Menschen mit Behinderungen einzubringen.
- Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen, Fachleuten und Interessensvertretungen, um Wissen und Expertise auszutauschen.
Berufung und konstituierende Sitzung
Die Mitglieder des Landesbeirats werden durch einen Senatsbeschluss auf Vorschlag der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen berufen. Bei der konstituierenden Sitzung am 10. September 2025 wurden die Mitglieder offiziell aufgenommen und das Vorsitz-Team gewählt. Die Tagesordnung umfasste unter anderem:
- Begrüßung durch die Landesbeauftragte Frau Christine Braunert-Rümenapf
- Grußwort von Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe
- Übergabe der Berufungen und Ernennung eines Ehrenmitglieds
- Wahlordnung, Wahl der Vorsitzenden und Stellvertretungen
- Austausch mit der Landesbeauftragten und der Geschäftsstelle über das weitere Vorgehen
Diese Struktur und das formale Prozedere gewährleisten, dass die Arbeit des Gremiums geordnet und transparent abläuft. Die Sitzungen finden 5–6 Mal im Jahr statt, teilweise auch in Arbeitsgruppen, die sich vertieft mit spezifischen Themen beschäftigen.
Die Rolle der Vorsitzenden des Fatigatio e.V.
Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied bringt Frau Lange-Riechmann die Perspektiven von Menschen mit ME/CFS in den Landesbeirat ein. Ihr Ziel ist es, die Teilhabe von Betroffenen zu stärken, Forschung und Aufklärung zu ME/CFS zu fördern, Versorgungslücken zu schließen und sozialrechtliche Anerkennungsprobleme zu beseitigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Bildungschancen für Betroffene, z. B. durch digitale Lernangebote und Nachteilsausgleiche.
Der Bericht der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen 2023–2024 hebt hervor, dass viele Menschen mit ME/CFS und anderen postviralen Syndromen nach wie vor vor großen Herausforderungen stehen. So wird betont: „Die Betroffenen sind in ihrer alltäglichen Funktionsfähigkeit zum Teil erheblich eingeschränkt … und es kommt häufig zu erheblichen Teilhabeeinschränkungen.“ Dieser Bericht unterstreicht die Bedeutung des Engagements im Landesbeirat und die Notwendigkeit, dass Vertreterinnen wie Frau Lange-Riechmann diese Themen auf Landesebene einbringen. Durch ihre aktive Mitarbeit kann die Vorsitzende die Interessen von Menschen mit ME/CFS in politischen Entscheidungen sichtbar machen. Sie trägt dazu bei, dass deren Stimmen gehört werden und konkrete Maßnahmen zur Teilhabe, Anerkennung und Versorgung umgesetzt werden.