Auf dem Foto sieht man ein Kiosk-Regal mit Zeitungen

Elternbefragung zur schulischen Bildung von Kindern mit Behinderungen durch das DIMR

Aktuelles

Kinder und Jugendliche mit ME/CFS fallen im Bildungssystem nach wie vor häufig durch alle Raster. Schwer erkrankte Kinder werden oft gar nicht beschult – selbst dann nicht, wenn eine Beschulung in einem geeigneten Rahmen grundsätzlich möglich wäre. Eine Umfrage des DIMR bietet eine wichtige Gelegenheit, bestehende Lücken im Bildungssystem sichtbar zu machen. Daher rufen wir Eltern zur Teilnahme auf.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) führt noch bis zum 11.09.2025 eine Umfrage zur schulischen Situation von Kindern mit Behinderungen durch. 

Das DIMR als Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention möchte mit der Befragung mehr über den Schulalltag von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen erfahren – unabhängig davon, ob das Kind eine allgemeine Schule oder eine Förder- bzw. Sonderschule besucht.

Hier geht es zur Online-Befragung „Mein Kind in der Schule: Unterstützung und Barrieren im Schulalltag von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“: https://dimr-huerden.limesurvey.net/686519

Bildung ist ein Menschenrecht. Deutschland steht seit Jahren in der Kritik, die UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Bereich nicht ausreichend umzusetzen1. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, das als Monitoring-Stelle für die Umsetzung dieser Konvention fungiert, weist ebenfalls seit Langem auf diese Defizite hin2. Ziel der Umfrage ist es, belastbare Daten zur schulischen Situation von Schüler:innen mit Behinderungen zu erheben. Diese Daten können dazu beitragen, den Druck auf die Bildungspolitik zu erhöhen und die Umsetzung echter Inklusion voranzutreiben.

Kinder und Jugendliche mit ME/CFS könnten häufig (zumindest in Teilzeit) am Schulunterricht teilnehmen – vorausgesetzt, sie werden durch individuelle Fördermaßnahmen unterstützt. In der Praxis scheitert die Umsetzung jedoch oftmals am Personalmangel oder an der fehlenden Bereitschaft von Schulen, sich auf moderne Beschulungsformen wie Online-Unterricht oder den Einsatz von Schul-Avataren einzulassen. Letztlich sind betroffene Schüler:innen häufig auf das besondere Engagement einzelner Lehrkräfte angewiesen sowie auf deren Bereitschaft, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Das Schulsystem selbst ist bislang nicht strukturell und personell so aufgestellt, dass es solche Situationen systematisch auffangen kann – was eigentlich nicht der Fall sein dürfte.

Besonders prekär ist die Lage für schwer erkrankte Kinder, die nicht mehr in der Lage sind, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Viele von ihnen könnten durchaus noch in sehr eingeschränktem Umfang und mit flexibler Zeiteinteilung zu Hause lernen. Hierfür wäre ein Angebot vollständig individualisierter Online-Beschulung erforderlich, das es den Schüler:innen erlaubt, in ihrem eigenen Tempo und entsprechend ihrer tagesabhängigen Belastbarkeit zu lernen. Solche Strukturen existieren im regulären Schulsystem bislang nicht – lediglich in Mecklenburg-Vorpommern ist ein entsprechendes Modell in Planung.
Eine spezialisierte Fernbeschulung ist derzeit lediglich über die Jugendhilfe im Rahmen eines komplizierten Antragsverfahrens erreichbar3. Zudem wird sie häufig durch Widerstände aus dem regulären Schulsystem blockiert, und viele private Anbieter, die solche Fernschulmodelle realisieren, sind überlastet und haben Aufnahmestopp.

Sollte es durch diese Umfrage gelingen, bestehende Systemlücken deutlich zu machen, besteht die Hoffnung, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um sie künftig zu schließen. Positiv ist in diesem Zusammenhang, dass die Umfrage bundesweit durchgeführt wird und das Thema damit auf Bundesebene in die Bildungspolitik der Länder getragen werden kann.

Unsere Hoffnung ist, dass über die Kultusministerkonferenz bzw. das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine bundeseinheitliche Regelung erreicht wird. Diese sollte vorsehen, dass jedes Bundesland eine individualisierte Form der Online-Beschulung für die zahlreichen Schüler:innen anbietet, die aufgrund chronischer Erkrankungen derzeit ohne angemessene Bildungsangebote bleiben.

 

Hintergrund: 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wurde 2001 auf Grundlage eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses gegründet. Seitdem hat sich das DIMR als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution dafür eingesetzt, dass die Bundesrepublik die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte führt zudem bis Juli 2026 das Forschungsprojekt „Praktische Hürden beim Zugang zur inklusiven Schule“ unter Mitwirkung des Instituts für Sonderpädagogik an der Goethe-Universität Frankfurt durch. Die Elternbefragung ist Teil dieses Projekts.


1 https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/staatenpruefung-foerderschulen-widersprechen-der-un-behindertenrechtskonvention/

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/menschenrechtsinstitut-bemaengelt-stagnation-bei-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-in-deutschland

https://www.anwalt.de/rechtstipps/eingliederungshilfe-und-fernschule-209446.html

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